Obligatorische Übungen 300m

Schiessplatz: Im Maas, Hochfelden- Höri

  • Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen entnommen werden.
  • 2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
  • Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung.
  • Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Tag Datum Zeit / Dauer Veranstalter
Freitag 22. Mai 2026 18:00 - 20:00 Höri / Hochfelden
Sontag 30. August 2026 09:00 - 12:00 Hochfelden / Hochfelden

Munitions- und Standblattausgabe erfolgt bis 1/2 Stunde vor Schiessende.