Obligatorische Übungen 300m
Schiessplatz: Im Maas, Hochfelden- Höri
- Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen entnommen werden.
- 2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung.
- Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
| Tag | Datum | Zeit / Dauer | Veranstalter |
|---|---|---|---|
| Freitag | 22. Mai 2026 | 18:00 - 20:00 | Höri / Hochfelden |
| Sontag | 30. August 2026 | 09:00 - 12:00 | Hochfelden / Hochfelden |
Munitions- und Standblattausgabe erfolgt bis 1/2 Stunde vor Schiessende.